Fachanwältin für Familienrecht:
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war, dass ich besondere
theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen mußte.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet Familienrecht erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die
berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dazu gehören das Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluß familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-,
Sozial- und Steuerrecht, das Recht nichtehelicher Lebensgemeinschaften (vgl. § 12 FAO).
Mein Werdegang:
Mitgliedschaften:
In folgenden juristischen Vereinigungen bin ich Mitglied:
- Rechtsanwaltskammer Nürnberg www.rak-nbg.de
- Deutscher Anwaltsverein www.anwaltverein.de
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des dt. Anwaltsvereins
www. familienanwaelte-dav.de
- Erlanger Anwaltsverein www.anwaelte-erlangen.de/
- Deutscher Juristinnenbund www.djb.de