Trennung und Scheidung:

Im Falle einer Trennung und Scheidung sind folgende Themenbereiche und Fragen zu besprechen bzw. zu regeln :

- Trennung

  • Seit wann leben Sie getrennt?
  • Hat die Trennung durch Auszug stattgefunden oder liegt ein Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung vor?


- Unterhalt

  • Wer muß für die Kinder den Kindesunterhalt bezahlen?
  • Wie lange ist Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt geschuldet?
  • Höhe des Unterhalts?


- Ehewohnung

  • Wer bleibt in der Ehewohnung?
  • Was passiert mit dem Mietvertrag?
  • Gibt es die Chance, sich die Ehewohnung durch das Familiengericht zuweisen zu lassen?


- Haushaltsgegenstände

  • Welche Gegenstände gehören zum Hausrat?
  • Wie wird dieser aufgeteilt?
  • Was ist mit dem KfZ?


- Vermögensauseinandersetzung/ Zugewinnausgleich

  • Was passiert mit gemeinsamen Konten und andere Vermögenswerten?
  • Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?
  • Werden Schenkungen oder Erbschaften berücksichtigt?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, falls einer der Ehegatten sein Geld verschwendet?


- Elterliche Sorge/ Aufenthaltsbestimmungsrecht/ Umgang

  • Ist die elterliche Sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu regeln?
  • Wie setze ich das Umgangsrecht mit meinem Kind durch?


- Versorgungsausgleich

  • Wie werden die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Rentenversicherung) aufgeteilt?
  • Kann auf den Versorgungsausgleich auch verzichtet werden?


Alle oben genannnten Fragen können innerhalb einer familienrechtlichen Erstberatung angesprochen und erläutert werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter Tel. 09131/ 5333464 oder per E-mail (renner@gertrud-renner.de).

Einen Termin erhalten Sie zeitnah - gerne auch außerhalb der üblichen Bürostunden!

Ein Anwalt ist zu teuer?

Sollten Sie über ein nur geringes Einkommen und Vermögen verfügen, so können Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen Beratungshilfeschein beantragen.
Für eine gerichtliche Auseinandersetzung gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenvorschuß zu beantragen.

Ich gebe gerne weitere Auskunft. Rufen Sie mich an!

Tel: 09131/ 5333464

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Rechtsanwältin Gertrud Renner